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FPÖ-Landesrat Waldhäusl will Verkauf koscheren Fleisches einschränken - derstandard.at/2000083649732/IKG-befuerchtet-Verbot-koscheren-Fleischs-in-Niederoesterreich
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Your Ultimate Guide To The Laws And Customs Of Shavuot

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Politische Unsicherheit in Israel könnte zum Konjunkturrisiko werden

 


 

 

 

 

König Bibi und sein gespaltenes Land


 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

Antisemitismus? Skandal um umstrittene Arte-Doku über Israel zieht weitere Kreise – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/27789280 ©2017

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

The Gentleman from Austris stellt Bibi eine Frage mit ungeahnten Folgen

 

 



 

 

 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 


 

 

 


Ein Gesetz das entzweit

von OSD

Am 1. September veranstaltete die Augustin Keller Loge, eine Loge des B’nai B’rith, in den Räumen der Israelitischen Kultusgemeinde Zürich ein Symposium zum Nationalstaatsgesetz Israels (NStG).

 

Als Experten konnten die Veranstalter mit Dr. Chagai Vinizky vom «Academic Center for Law & Sience, Israel» einen Co-Autor des Textes; mit Prof. Eli Salzberger vom «Minerva Center for the Rule of Law under extreme Conditions, Israel», einen ausgemachten Gegner des Gesetzes; mit Prof. Shahar Lifshitz vom «Center for Jewish and Democratic Law, Bar Ilan Universität, Israel», einen Experten des Jüdischen und Israelischen Rechts und mit Prof. Maya  Hertig-Randall von der Genfer Universität in der Schweiz eine renommierte Verfassungsrechtlerin und Expertin im Minderheitenschutz. Schliesslich wurde noch Prof. Anton Pelinka, ein Experte in Demokratietheorie und Vergleich politischer Systeme als Leiter der Paneldiskussion gewonnen.

 

 

Jedem Referenten wurde zunächst die Möglichkeit gegeben, in einem 30-minütigen Vortrag seine Position darzustellen. Dr. Vinizky erläuterte das Zustandekommen des Gesetzestextes und verwies auf eine zugrundeliegende Studie, in welcher 139 weltweite Verfassungen auf ihren Inhalt untersucht wurden. Er  erläuterte, dass das NStG ausschliesslich den Jüdischen Charakter des Staates Israel beschreibe und daher Rechte von Individuen und auch Minderheiten gar nicht oder nur am Rande aufgenommen werden konnten.

Hierzu seien die anderen «Grundgesetze» (Basic Laws) heranzuziehen, von denen bereits einige existieren,  andere jedoch noch beschlossen werden müssen. Zudem habe das Gesetz eher symbolischen Charakter als rechtsgestaltenden. Kernaussage des Gesetzes sei die Entscheidung des Israelischen Volkes, das Israel der  Staat der Jüdischen Nation sei und gerade kein Bi-Nationaler Staat. Demgemäss hätten bei den Abstimmungen zu den einzelnen Paragraphen nach Entschärfung einiger ursprünglicher Formulierungen auch fast nur arabische Abgeordnete der Knesset dagegen gestimmt.

 

Prof. Eli Salzberger hab in seiner Darstellung insbesondere die aggressive und ausgrenzende Sprachwahl, insbesondere in den Artikeln hervor, die eine Berührung zu den arabischen Bürgern des Staates haben. Das gesamte NStG ähnele eher einem politischen Manifest als einem Teil einer Verfassung eines demokratischen Staates. Die darin erkennbare Tendenz der Ausgrenzung sämtlicher Minderheiten in Israel sei gefährlich und er forderte die Diaspora-Juden auf, ihren Unmut kundzutun und ihren Einfluss geltend zu machen.  Das Gesetz sei schliesslich auch in ihrem Namen formuliert worden. Prof. Salzberger erntete mit seinen Feststellungen und Forderungen grosse Zustimmung im Publikum, welches überwiegend aus europäischen Juden, Juristen wie Nichtjuristen, bestand.

Prof. Shahar Lifshitz eröffnete eine konsensorientierte Perspektive auf das Gesetz und erläuterte seinen Vorschlag einer Ergänzung des NStG. Diese, von namhaften Persönlichkeiten Israels, darunter der ehemalige Richter am Supreme Court, Elyakim Rubinstein, unterstützten

Änderungen sollen zum einen die ausgrenzende Sprachwahl abmildern, vor allem aber die Bestimmungen des Gesetzes kompatibel zum bestehenden Gleichheitsgrundsatz, welcher für alle Bürger gelte, machen. Dieser sei entgegen der Darstellung von Dr. Vinizky bisher nicht in einem «Basic Law» verankert, sondern allein durch die Rechtsprechung des Supreme Courts zum Verfassungsgrundsatz erhoben, weshalb zumindest eine Beziehung zur Unabhängigkeitserklärung Israels in das Gesetz gehöre.

Neben diesen konkreten Vorschlägen erläuterte Prof. Lifshitz auch sein Verhältnis zu den verschiedenen Modellen, die sich um die Frage des Verhältnisses der beiden Charaktere des Staates Israels als Jüdisch und Demokratisch entwickelt habe.

Weder die Bevorzugung eines der beiden Charaktere noch der Versuch einer  Separierung der Bevölkerungsgruppen, verbunden mit dem Versuch, jeder die Regelung der eigenen Angelegenheiten zu überlassen und nur den dazwischen befindlichen öffentlichen Raum zu regeln, seien  zielführend.

Gerade im Jüdischen Recht und der Jüdischen Tradition würden so viele demokratische Ansätze stecken, dass eine Synthese aus den beiden Charakteren möglich und wünschenswert sei. Lifshitz, selbst ein modern-orthodoxer Jude, rief dazu auf, die Vielfalt der Jüdischen Lebensweisen zu «feiern» statt sie auf nur eine  Sicht zu verengen.

Dazu gehöre auch, dass man das Jüdische Recht häufiger in staatliches Recht überführen solle um so eine Auslegung durch die Gesamtbreite der Juristen in Israel zu sichern und diese gerade nicht den Haredim zu überlassen.

 

Um eine konsensorientierte Weiterführung des Verfassungsprojektes in Israel zu sichern, wurde an seinem  «Zentrum für Jüdisches und Demokratisches Recht an der Bar Ilan Universität» ein Gremium geschaffen,  über welches sämtlichen Volksgruppen in Israel eine Teilnahme an den Diskussionen ermöglicht werden soll. Er rief auch die Diasporajuden dazu auf, diese Möglichkeit zu nutzen.

Prof. Maya Hertig-Randall stellte aus Rechtsvergleichen mit verschiedenen Verfassungsmodellen fest, dass die Regelungen des NStG eher ausgrenzend als vereinigend für alle Bürger wirke. Regelungen zur Unterstützung des Jüdischen Siedlungsbaus und zur Unterstützung von verfolgten Juden weltweit seien undemokratisch, weil derartige Unterstützungen nur allen Bürgern eines Staates gewährt werden können.

Dabei stellten die Regelungen zur „Heimkehr Jüdischer Personen“ möglicherweise eine gerechtfertigte Verletzung der G leichheit dar, eine Position von Prof. Salzberger, der sie folgte. Am problematischsten wirkte in der Podiumsdiskussion wie in der anschliessenden offenen Diskussion das Befürworter-Argument, wonach die einzelnen Grund-Gesetzes nur gemeinsam auszulegen und zu verstehen seien, was bestimmte Inhalte, die im Moment noch gar nicht kodifiziert sind, einschliesse. Man solle das Verfassungsprojekt nur im Ganzen betrachten und bewerten und müsse nicht in jedem einzelnen Gesetz den Wechselbezug dokumentieren.

 

Thematisiert wurde anhand des Gleichheitsgrundsatzes auch, dass dieser in keinem der Grund-Gesetze vorkomme, sondern nur durch Auslegung des Supreme Court existiere. Der sukzessive Austausch der Richter durch die aktuelle und mögliche künftige Regierungen verunsichere hier.

Insgesamt wurde von den Referenten und den Teilnehmern positiv vermerkt, dass das Symposium, im  Gegensatz zu vielen vorangegangenen Veranstaltungen, trotz der bestehenden erheblichen Divergenzen in der  Beurteilung des Gesetzes, von gegenseitigem Respekt geprägt und zukunftsorientiert ablief.

 

Die Organisatoren, Werner Rom und Olaf S. Ossmann von der Programmkommission der Augustin-Keller-Loge, sehen in diesem Symposium einen Auftakt für eine offene Diskussion um das künftige Zusammenleben in Israel.

 

Das erarbeitete Material und der Diskussionsstand sollen in einem noch zu beschliessenden Rahmen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und so für eine weiterführende Auseinandersetzung unter den  Europäischen Juden zur Verfügung stehen.

Sich Gedanken zu solch grundsätzlichen Fragen des Judentums zu machen entspreche den Zwecken des vor 179 Jahren in den USA gegründeten B’nai B’rith Ordens.

B’nai Brith hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen jüdischen Glaubens zu vereinen, um ihr höchstes Interesse und das der Menschheit zu f ördern. So wurde die Augustin Keller Lodge gegründet, um bei philanthropischen, humanitären, erzieherischen und patriotischen Bestrebungen des B’nai B’rith und der Jüdischen Gemeinschaft zu helfen.